Hygienekonzept
der Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
zur stufenweisen Wiederaufnahme der Bildungsleistungen
in der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung
in Anlehnung
an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 20.03.2022
und
an die 17. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Das Konzept ist für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und dem notwendigen Vor-Ort Arbeiten der VHS-Leitung und Verwaltung ab dem 25.04.2022 ausgelegt.
Sangerhausen, den 25.04.2022
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen
2. Zugang zur Einrichtung
3. sanitäre Anlagen
4. Arbeitsplatzgestaltung
5. Hauptberufliches Personal
6. Dozent*innen
7. Teilnehmende an Bildungsveranstaltungen
8. Unterrichtsgestaltung
1. Grundlagen |
Dieses Konzept stellt für die Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
die Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Richtlinien
des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt, und des Landkreises Mansfeld-Südharz
zur Durchführung der Bildungsarbeit in der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung dar.
Grundlage des Konzeptes bildet die 17. SARS-Cov-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und die SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die 8 Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen.
Es berücksichtigt prioritär den Schutz der Teilnehmenden an Bildungsveranstaltungen und Mitarbeitern und Dozenten vor einer Infektion mit dem Erreger der COVID19-Epidemie.
Weiterhin beinhaltet das Konzept Maßnahmen in den Einrichtungen der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung, wie im Fall einer Infektion die Kontaktketten der Teilnehmenden nachvollzogen werden und durch Gesundheitsämter angemessene Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionsherden eingeleitet werden können.
Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt regional im Landkreis Mansfeld-Südharz in
Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz.
2. Zugang zur Einrichtung / Verkehrswege |
2 Kontrollierter Zugang
Der Zugang zu den Bildungseinrichtungen erfolgt kontrolliert.
2.1. Das Betreten aller Geschäftsstellen und Unterrichtsorten der KVHS MSH e.V. erfolgt kontrolliert.
Personen die typische Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen, haben keinen Zutritt.
Wir empfehlen den Zutritt zu den Gebäuden ist nur einzeln.
Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern wird empfohlen.
Ein Mund- und Nasenschutz ist während des gesamten Aufenthalts empfohlen.
3. Sanitäre Anlagen |
In den sanitären Anlagen sind in Bezug auf die Gesamtteilnehmerzahl ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen, mit Möglichkeit zum Einhalten des Abstandsgebotes mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern, gewährleistet.
Die Reinigung der sanitären Anlagen und Überprüfung auf ausreichende Hygieneartikel (Flüssigseife und Einmalhandtücher) erfolgt in Abständen von 90 min und ist in den jeweiligen Toiletten zu dokumentieren
Folgende Areale werden besonders gründlich, täglich gereinigt:
- Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
- Treppen und Handläufe,
- Tische und Telefone,
- Alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und -tastaturen,
- Lichtschalter.
4. Arbeitsplatzgestaltung |
Bei Mehrfachbelegungen in Büros ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen.
Home-Office
Sofern keine betriebsbedingte Notwendigkeit besteht und keine Gründe der Beschäftigten entgegenstehen, sind alle Arbeiten im Home-Office auszuführen. Jede Mitarbeiter*in erhält einen Laptop, wenn gewünscht einen zusätzlichen Monitor, für die Dauer des Homoffice, mit dem der Zugang zum Verwaltungsbereich. Falls dies nicht möglich ist, wird die Arbeit so organisiert, dass Büroräumlichkeiten alternierend genutzt werden können.
Personenbezogene Arbeitsmittel
Arbeitsmittel werden personenbezogen verwendet. Werden Arbeitsplätze gemeinsam genutzt, so sind die Mitarbeiter*innen verpflichtet, ihre Arbeitsmittel weg zu räumen. Ist dies nicht möglich sind alternativ nach Verlassen des Arbeitsplatzes Tischplatten, Arbeitsplatten, Telefonapparate, Tastaturen, Computermäuse, Ein- und Ausschalter von Geräten sowie Türklinken und Lichtschalter mit einem angefeuchteten Tuch in Seifen- oder Spülmittellösung zu reinigen und zu protokollieren.
Arbeitsplätze mit Kundenkontakt z.B. im Bereich der Anmeldung werden in besonderem Maße zu geschützt:
1. Markierungen für den Abstand von 1,5 Metern für die Anmeldung/Beratung von
Teilnehmenden/ Kunden sind angebracht.
2. Eine transparente Abtrennung zwischen Kunde/ Teilnehmer*in und Mitarbeiter*in ist an jedem zutreffenden Platz installiert.
5. Hauptberufliches Personal in den Bildungseinrichtungen |
Für das hauptberufliche Personal wird mpfholen
Ein Corona-Test sollte mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden.
Kostenlose Tests stehen zur Verfügung.
Das hauptberufliche Personal der Bildungseinrichtung wurde über die konkreten Hygienevorschriften der Einrichtung belehrt.
Die Belehrung beinhaltet die Verantwortung jedes Mitarbeiters/jeder Mitarbeiterin, die Hygienevorschriften in der Einrichtung konsequent umzusetzen. Gegenstand der Belehrung sind:
- Persönlicher Schutz durch regelmäßiges Händewaschen (20 – 30 Sekunden mit
Flüssigseife),
- Persönlicher Schutz und Schutz der Teilnehmenden, sofern das Tragen von
Schutzmasken im Gebäude durch die räumlichen Gegebenheiten erforderlich ist,
- Reinigung der Büros, der Kursräume, der Verkehrsflächen sowie der sanitären Anlagen,
- Sichere Abfallentsorgung,
- Lüftungsintervalle für Büros, Kursräume, Verkehrsflächen sowie die sanitären Anlagen.
6. Dozent*innen |
Für Dozent*innen wird empfohlen:
Ein Corona-Test sollte mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden.
Kostenlose Tests stehen zur Verfügung.
Die Tätigkeit von Dozent*innen erfolgt auf Honorarbasis. Die Dozent*innen werden vor Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit über folgende Punkte belehrt.
- Abstandsempfehlung 1,5m
- Persönlicher Schutz durch regelmäßiges Händewaschen (20 – 30 Sekunden mit
Flüssigseife)
- Persönlicher Schutz und Schutz der Teilnehmenden durch das Tragen von Schutzmasken, sofern der Unterrichtsraum dies erfordert.
- Betreten des Kursraumes erst nach Reinigung aller Berührungsflächen (Tische, Lichtschalter, aktive Tafeln, ...) im Kursraum nach spätestens 90 Minuten (mit
Seifenlösung angefeuchteter Lappen) und Lüftung im Kursraum durch einen
VHS-Mitarbeiter.
7. Teilnehmende an Bildungsveranstaltungen |
Für Teilnehmer*innen wird empfohlen
Ein Corona-Test sollte mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden.
Beim ersten Besuch einer Bildungsveranstaltung oder nach Wiedereröffnung werden
die Teilnehmenden über die Einhaltung der Hygienevorschriften mit folgendem Inhalt belehrt:
- Abstandsempfehlung mindestens. 1,5m,
- Empfehlung des Tragens von Schutzmasken sowie eine Erläuterung der Markierungen auf den
Verkehrsflächen,
- Regelmäßige Handhygiene (in den Pausen): regelmäßig und sorgfältig mindestens 20-30
Sekunden mit Seife die Hände waschen,
- Die Husten- und Niesetikette einhalten - Husten und Niesen in die Armbeuge. Beim
Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten weg drehen,
- keine Ansprache Auge-in-Auge.
8. Unterrichtsgestaltung |
Folgende Festlegungen gelten für die Unterrichtsgestaltung:
- im Unterrichtsraum wird das Tragen einer Maske empfohlen
- Im Unterricht wird möglichst auf Partner- und/ oder Kleingruppenarbeit verzichtet,
- kontaktlose Umgangs- und Sozialformen werden empfohlen,
- möglichst kein Austausch von Arbeitsmitteln,
- möglichst keine „Durchmischung“ mit anderen Kursgruppen oder Schülergruppen in den jeweiligen öffentlichen Schulen(Pausengestaltung),
- Toilettengänge möglichst einzeln,
- In den Pausen lüften, Tische abwischen und Hände waschen
Sangerhausen, den 25.04.2022
Jürgen Reitter
Leiter Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.